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FAQ
Die nachfolgenden Angaben leiten keine automatische Gewährleistung über ein erfolgreiches Zustandekommen eines Dienstpostentauschs ab, sondern dienen dazu, einen Dienstpostentausch überlegt, koordiniert und vor allen Dingen gewissenhaft durchzuführen. Alle Angaben ohne Gewähr!
- Was ist die Rechtsgrundlage für einen Dienstpostentausch?
Rechtsgrundlage ist:
§ 15 BeamStG - Versetzung
(1) Beamtinnen und Beamte können auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes oder des Bundes in ein Amt einer Laufbahn versetzt werden, für die sie die Befähigung besitzen. [?]
- Ist ein Tauschpartner notwendig, wenn ich heimatnah versetzt werden will?
Ja, bei einer Versetzung auf Antrag muss ein Tauschpartner vorhanden sein, sei es durch Stellung des Dienstherrn oder durch eigene Suche.
- Ist eine Gleichwertigkeit (bzgl. Dienstgrad etc.) beim Dienstpostentausch notwendig?
Hierzu hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 09. November 2004 (Urteil AZ: 1 A 349/04) zum Dienstpostentausch im damaligen Bundesgrenzschutz ? heute die Bundespolizei ? festgestellt:
?Die ministeriellen Erlasse zum Dienstpostentausch sind nicht so auszulegen, dass eine Gleichwertigkeit der entsprechenden Tauschdienstposten unabdingbare Voraussetzung wäre. Ohne Rücksicht auf eine Gleichwertigkeit der Tauschdienstposten hat eine wohlwollende Einzelfallüberlegung zu erfolgen, nach der ein Dienstpostentausch nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann.?
Hierbei ist aber zu beachten, dass sich das Urteil auf den Dienstpostentausch innerhalb der Bundespolizei und innerhalb einer Laufbahngruppe bezieht. Das Gericht erkannte an, dass die Personalverwaltung Tauschbegehren keine immer weiteren Hürden wie die der Bewertungsgleichheit von Dienstposten in den Weg legen, sondern wohlwollend entgegenkommen sollte. Bei einem laufbahnübergreifenden Tauschwunsch von Bund zu einem Bundesland ? oder auch umgekehrt ? ist das etwas anders geregelt. Oftmals ist nicht die Laufbahn entscheidend, sondern vielmehr die Besoldungsstufe. So sollte es demnach kein Problem darstellen, wenn z.B. ein PHM (A9) mit einem PK (ebenfalls A9) tauscht. Im Einzelnen sollte der jeweilige Dienstherr gesondert gefragt werden, da es bei den Bundesländern unterschiedliche Verfahrensweisen gibt.
- Kann die eigene Behörde den Antrag auf Versetzung ablehnen?
Jedes einzelne Bundesland kann Bedingungen stellen, wie z.B. die Stellung eines adäquaten Tauschpartners, d.h. z.B. ein Tauschpartner mit gleichem Dienstgrad oder auch mit Qualifikationen, die man selbst erworben hat. Es empfiehlt sich, beim Tauschgesuch die persönlichen Qualifikationen möglichst nicht zu nennen und diese erst nach der Genehmigung des Dienstpostentauschs an den neuen Dienstherrn nachzureichen.
- Welche Folgen kann ein Dienstpostentausch haben?
Der Dienstpostentausch kann leider in manchen Bereichen einer Neueinstellung nahekommen. Dies kann unter anderem bedeuten, dass eine umfangreiche medizinische Versorgung nochmal durchgeführt wird.
- Behalte ich meinen Dienstgrad?
Es ist möglich, dass man in einigen Bundesländern nur dann genommen wird, wenn man z.B. vom gehobenen Dienst in den mittleren Dienst wechselt, insbesondere wenn man kein Studium für den gehobenen Dienst abgeschlossen hat.
- Wie lange dauert es, bis ein Dienstpostentausch möglich ist?
Dies ist immer unterschiedlich, zum Teil ist dies auch sehr kurzfristig möglich. Es besteht die Möglichkeit bei dem Antrag auf Dienstpostentausch einen Wunschtermin anzugeben.
- Muss für jeden Tauschpartner ein neuer Antrag gestellt werden?
Nein, der Antrag läuft weiter, jedoch muss weiterhin ein neuer Tauschpartner gefunden bzw. gestellt werden.
- Wie reiche ich einen Antrag auf einen Dienstpostentausch ein?
Hierfür können Sie unsere Muster für einen Antrag im Download-Bereich benutzen. Es ist unter anderem eine Einverständniserklärung für die Einsichtnahme in die eigenen Personal- und Krankenakte notwendig.
- Wann sollte ich den Antrag auf einen Dienstpostentausch einreichen?
Der Antrag auf einen Dienstpostentausch sollte rechtzeitig genug eingereicht werden. Es ist möglich, einen solchen Antrag an zuständiger Stelle in den Umlauf zu bringen, auch wenn noch kein konkreter Tauschpartner benannt werden kann.
- Ist ein Dienstpostentausch mit mehreren Tauschpartnern (Dreieckstausch/ Ringtausch) möglich?
Ein Dreieckstausch/ Ringtausch ist genauso möglich wie ein Dienstpostentausch mit einem direkten Tauschpartner. Theoretisch könnte man den Dienstpostentausch auf eine unbegrenzte Anzahl von Tauschpartner ausweiten, jedoch wäre das nicht mehr förderlich für das angestrebte Ziel. Denn je mehr Tauschpartner an einem Dienstpostentausch beteiligt sind, desto größer ist das Risiko, dass der Dienstpostentausch aufgrund eines kleinen Störfaktors nicht mehr zustande kommt. Aufgrund dessen werden nur Dreieckssuchen/ Ringtauschsuchen angeboten.
- Kann ich Kosten (z.B. Umzugskosten) geltend machen?
Wenn ein Dienstpostentausch ausschließlich aus persönlichen Gründen durchgeführt wird, werden in der Regel weder Trennungsgeld noch Umzugskosten gewährt. D.h. eine Verzichtserklärung diesbezüglich ist notwendig.
- Was kann ich sonst noch beachten?
Immer wieder bei den Verantwortlichen nachfragen und nachhaken. Die Einhaltung des Dienstweges ist absolut einzuhalten.
- Was ist die Rechtsgrundlage für einen Dienstpostentausch?
Rechtsgrundlage ist:
§ 15 BeamStG - Versetzung
(1) Beamtinnen und Beamte können auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes oder des Bundes in ein Amt einer Laufbahn versetzt werden, für die sie die Befähigung besitzen. [?]
- Ist ein Tauschpartner notwendig, wenn ich heimatnah versetzt werden will?
Ja, bei einer Versetzung auf Antrag muss ein Tauschpartner vorhanden sein, sei es durch Stellung des Dienstherrn oder durch eigene Suche.
- Ist eine Gleichwertigkeit (bzgl. Dienstgrad etc.) beim Dienstpostentausch notwendig?
Hierzu hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 09. November 2004 (Urteil AZ: 1 A 349/04) zum Dienstpostentausch im damaligen Bundesgrenzschutz ? heute die Bundespolizei ? festgestellt:
?Die ministeriellen Erlasse zum Dienstpostentausch sind nicht so auszulegen, dass eine Gleichwertigkeit der entsprechenden Tauschdienstposten unabdingbare Voraussetzung wäre. Ohne Rücksicht auf eine Gleichwertigkeit der Tauschdienstposten hat eine wohlwollende Einzelfallüberlegung zu erfolgen, nach der ein Dienstpostentausch nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann.?
Hierbei ist aber zu beachten, dass sich das Urteil auf den Dienstpostentausch innerhalb der Bundespolizei und innerhalb einer Laufbahngruppe bezieht. Das Gericht erkannte an, dass die Personalverwaltung Tauschbegehren keine immer weiteren Hürden wie die der Bewertungsgleichheit von Dienstposten in den Weg legen, sondern wohlwollend entgegenkommen sollte. Bei einem laufbahnübergreifenden Tauschwunsch von Bund zu einem Bundesland ? oder auch umgekehrt ? ist das etwas anders geregelt. Oftmals ist nicht die Laufbahn entscheidend, sondern vielmehr die Besoldungsstufe. So sollte es demnach kein Problem darstellen, wenn z.B. ein PHM (A9) mit einem PK (ebenfalls A9) tauscht. Im Einzelnen sollte der jeweilige Dienstherr gesondert gefragt werden, da es bei den Bundesländern unterschiedliche Verfahrensweisen gibt.
- Kann die eigene Behörde den Antrag auf Versetzung ablehnen?
Jedes einzelne Bundesland kann Bedingungen stellen, wie z.B. die Stellung eines adäquaten Tauschpartners, d.h. z.B. ein Tauschpartner mit gleichem Dienstgrad oder auch mit Qualifikationen, die man selbst erworben hat. Es empfiehlt sich, beim Tauschgesuch die persönlichen Qualifikationen möglichst nicht zu nennen und diese erst nach der Genehmigung des Dienstpostentauschs an den neuen Dienstherrn nachzureichen.
- Welche Folgen kann ein Dienstpostentausch haben?
Der Dienstpostentausch kann leider in manchen Bereichen einer Neueinstellung nahekommen. Dies kann unter anderem bedeuten, dass eine umfangreiche medizinische Versorgung nochmal durchgeführt wird.
- Behalte ich meinen Dienstgrad?
Es ist möglich, dass man in einigen Bundesländern nur dann genommen wird, wenn man z.B. vom gehobenen Dienst in den mittleren Dienst wechselt, insbesondere wenn man kein Studium für den gehobenen Dienst abgeschlossen hat.
- Wie lange dauert es, bis ein Dienstpostentausch möglich ist?
Dies ist immer unterschiedlich, zum Teil ist dies auch sehr kurzfristig möglich. Es besteht die Möglichkeit bei dem Antrag auf Dienstpostentausch einen Wunschtermin anzugeben.
- Muss für jeden Tauschpartner ein neuer Antrag gestellt werden?
Nein, der Antrag läuft weiter, jedoch muss weiterhin ein neuer Tauschpartner gefunden bzw. gestellt werden.
- Wie reiche ich einen Antrag auf einen Dienstpostentausch ein?
Hierfür können Sie unsere Muster für einen Antrag im Download-Bereich benutzen. Es ist unter anderem eine Einverständniserklärung für die Einsichtnahme in die eigenen Personal- und Krankenakte notwendig.
- Wann sollte ich den Antrag auf einen Dienstpostentausch einreichen?
Der Antrag auf einen Dienstpostentausch sollte rechtzeitig genug eingereicht werden. Es ist möglich, einen solchen Antrag an zuständiger Stelle in den Umlauf zu bringen, auch wenn noch kein konkreter Tauschpartner benannt werden kann.
- Ist ein Dienstpostentausch mit mehreren Tauschpartnern (Dreieckstausch/ Ringtausch) möglich?
Ein Dreieckstausch/ Ringtausch ist genauso möglich wie ein Dienstpostentausch mit einem direkten Tauschpartner. Theoretisch könnte man den Dienstpostentausch auf eine unbegrenzte Anzahl von Tauschpartner ausweiten, jedoch wäre das nicht mehr förderlich für das angestrebte Ziel. Denn je mehr Tauschpartner an einem Dienstpostentausch beteiligt sind, desto größer ist das Risiko, dass der Dienstpostentausch aufgrund eines kleinen Störfaktors nicht mehr zustande kommt. Aufgrund dessen werden nur Dreieckssuchen/ Ringtauschsuchen angeboten.
- Kann ich Kosten (z.B. Umzugskosten) geltend machen?
Wenn ein Dienstpostentausch ausschließlich aus persönlichen Gründen durchgeführt wird, werden in der Regel weder Trennungsgeld noch Umzugskosten gewährt. D.h. eine Verzichtserklärung diesbezüglich ist notwendig.
- Was kann ich sonst noch beachten?
Immer wieder bei den Verantwortlichen nachfragen und nachhaken. Die Einhaltung des Dienstweges ist absolut einzuhalten.